Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Gridino IT Solutions (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Website gridino.com oder auf anderem Wege geschlossen werden.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Rechtsgrundlage: BGB § 305 Abs. 2, § 13, § 142 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter erbringt individuelle Softwareentwicklungs- und IT-Dienstleistungen, insbesondere:
- Entwicklung von Webseiten und Webanwendungen
- Entwicklung von Mobile Apps und Desktop-Software
- Business-Software und API-Integrationen
- Wartungs- und Supportleistungen
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot des Anbieters sowie dem darauf basierenden Vertrag. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, schuldet der Anbieter eine Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, es sei denn, ein Werkvertrag wurde ausdrücklich vereinbart.
Rechtsgrundlage: BGB § 611, § 6313 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website gridino.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Der Kunde kann über die Website eine unverbindliche Projektanfrage stellen oder sein Projekt konfigurieren. Diese Anfrage stellt noch kein verbindliches Angebot dar.
(3) Auf Basis der Kundenanfrage erstellt der Anbieter ein individuelles, schriftliches Angebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Preisangabe. Dieses Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
(4) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann per E-Mail, postalisch oder durch Unterzeichnung des Angebots erfolgen.
(5) Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail (Auftragsbestätigung).
Rechtsgrundlage: BGB § 145 ff., § 312i4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern sind die Preise Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern werden die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:
- Zahlung auf Rechnung
- Vorkasse
- Kreditkarte oder PayPal
- Wiederkehrende Zahlungen (Abonnement) bei Wartungs- und Supportverträgen
(3) Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Vorkasse ist die Zahlung vor Leistungsbeginn fällig. Der Anbieter beginnt mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(5) Bei größeren Projekten kann der Anbieter Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt vereinbaren.
(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern zu verlangen (§ 288 BGB).
Rechtsgrundlage: BGB § 286, § 288, PAngV § 15 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
(1) Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
(2) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist. Insbesondere hat der Kunde:
- erforderliche Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig bereitzustellen
- Ansprechpartner zu benennen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen
- Zwischenergebnisse und Entwürfe zeitnah zu prüfen und freizugeben
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Anbieter ist berechtigt, den durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(4) Die Leistungserbringung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, remote. Vor-Ort-Einsätze werden gesondert vereinbart und vergütet.
Rechtsgrundlage: BGB § 642, § 6436 Abnahme bei Werkverträgen
(1) Soweit ein Werkvertrag vereinbart wurde, ist der Kunde zur Abnahme des fertiggestellten Werks verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(2) Der Anbieter zeigt die Fertigstellung des Werks an und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde hat das Werk innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu prüfen und abzunehmen oder etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.
(3) Erklärt der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist und zeigt er auch keine Mängel an, gilt das Werk als abgenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter bei der Abnahmeaufforderung hinweisen.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Rechtsgrundlage: BGB § 6407 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Bei Werkverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme. Bei Dienstverträgen gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Mängelanzeige soll eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten.
(4) Bei Vorliegen eines Mangels ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 9 dieser AGB.
(6) Gegenüber Unternehmern: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme bzw. Leistungserbringung. Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen.
Rechtsgrundlage: BGB § 634, § 634a, § 309 Nr. 88 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Anbieter dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
(3) Ausschließliche Nutzungsrechte oder die Übertragung von Urheberrechten bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, allgemein verwendbare Programmteile, Bibliotheken, Frameworks und Methoden, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen oder verwendet werden, auch für andere Projekte zu nutzen, sofern hierdurch keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden offenbart werden.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.
Rechtsgrundlage: UrhG § 31, § 349 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Rechtsgrundlage: BGB § 309 Nr. 7, BGH VIII ZR 26/1310 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter gridino.com.
(4) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Rechtsgrundlage: DSGVO Art. 28, GeschGehG § 211 Kündigung und Vertragsbeendigung
(1) Verträge über einmalige Leistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungs- und Supportverträge) können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug ist
- eine Partei wesentliche Vertragspflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
Rechtsgrundlage: BGB § 314, § 62612 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.
(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Rechtsgrundlage: VSBG § 36, ODR-VO13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Rechtsgrundlage: BGB § 306, Rom I-VO Art. 6